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So, 14.12.2025

Wetter Feldkirchen in Kärnten

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Antragstellung

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Hinweis:

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz